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Aktuelles

Kennzahl: 17.13357

EA-Saar für Gastronomen

28.06.2017

 Für saarländische Gastronomen und solche, die im Saarland einen Gastronomiebetrieb eröffnen wollen, hält der EA-Saar eine spezielle Dienstleistung bereit. Er kann deren Gewerbeanzeigen entgegennehmen und zusätzlich bei Alkoholausschank auch die Unterlagen für die Zulässigkeitsprüfung der Gastwirte an die zuständige Kommune weiterleiten. Ist ein dauernder Gaststättenbetrieb geplant, so muss die Gewerbeanzeige spätestens vier Wochen vor Inbetriebnahme erfolgen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Saarländische Gaststättengesetz. Weitere Informationen zum EA für Gastronomen finden Sie auf der Homepage der IHK Saarland unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 1638.



Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de