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EA-Saar für Dolmetscher und Übersetzer
25.10.2017
Dolmetscher und Übersetzer, die bei Gerichten oder Notaren eingebunden werden wol-len, brauchen eine Allgemeine Vereidigung durch den Präsidenten des Landgerichts Saarbrücken. Erst nach dieser Vereidigung werden sie in die Dolmetscher- und Überset-zerdatenbank unter www.justiz-dolmetscher.de eingetragen. Für die Abwicklung dieser allgemeinen Vereidigung sowie für den Eintrag in die Dolmetscher- und Übersetzerda-tenbank können Interessierte den EA-Saar einschalten. Rechtsgrundlage für dieses Vor-gehen ist das Saarländische Ausführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz
(SAGGVG).
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.
(SAGGVG).
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.