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Aktuelles

Kennzahl: 17.13059

EA-Saar: Wie erfolgt die Gewerbeanzeige?

18.01.2017

Jeder Gewerbetreibende, der keine besondere Erlaubnis braucht, kann bei dem zuständigen Gewerbeamt vor Ort persönlich seine Gewerbeanzeige durchführen. Möglich ist aber auch eine EDV-Anmeldung. Der Antrag auf Durchführung der Gewerbeanzeige ist unter www.buergerdienste-saar.de für alle einsichtbar. Sowohl unter der Rubrik „EA-Saar“ als unter der Rubrik „Behörden“ sind die Formulare für Gewerbean-, -um- und -abmeldung eingestellt. Diese sind auszufüllen und entweder an den EA-Saar oder an das örtliche Gewerbeamt zu senden. Dieses setzt sich dann mit dem Anzeigenden in Verbindung.


Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de