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Aktuelles

Kennzahl: 17.13008

EA-Saar: Wer meldet ein Gewerbe an?

06.01.2017

Nur derjenige Unternehmer, der Gewerbetreibender ist, muss seinen Gewerbebetrieb auch anmelden. Im Unterschied hierzu sind die Freiberufler zu sehen. Freiberufler brauchen keine Gewerbemeldung durchzuführen, sondern werden über das örtlich zuständige Finanzamt als Freiberufler geführt. Wichtige Informationen, wann eine Tätigkeit als gewerbliche oder als freiberufliche einzustufen ist, gibt das Infoblatt R41 „Freiberufler oder Gewerbetreibender“ das unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 43, eingestellt ist.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA) :
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de