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EA-Saar: Wer meldet ein Gewerbe an?
03.01.2017
Nur derjenige Unternehmer, der
Gewerbetreibender ist, muss seinen Gewerbebetrieb auch anmelden. Im Unterschied
hierzu sind die Freiberufler zu sehen. Freiberufler brauchen keine Gewerbemeldung
durchzuführen, sondern werden über das örtlich zuständige Finanzamt als
Freiberufler geführt. Wichtige Informationen, wann eine Tätigkeit als
gewerbliche oder als freiberufliche einzustufen ist, gibt das Infoblatt R41
„Freiberufler oder Gewerbetreibender“ das unter www.saarland.ihk.de, Kennzahl 43,
eingestellt ist.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.