Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.13166

EA-Saar: Was ist beim Umzug von Kapitalgesellschaften zu beachten?

01.03.2017

Bei Kapitalgesellschaften wie GmbH, UG (haftungsbeschränkt) sowie auch AG können der Sitz und die inländische Geschäftsanschrift voneinander abweichen. Im Handelsregister muss immer zwingend die inländische Geschäftsanschrift eingetragen sein. Unter dieser Anschrift müssen der Gesellschaft gegenüber Willenserklärungen abgegeben und auch Schriftstücke zugestellt werden können. Diese Anschrift muss sich nicht zwingend an dem Ort befinden, an dem die Hauptniederlassung ist bzw. betrieben wird. Deshalb muss die inländische Geschäftsanschrift auch immer aktuell sein. Ändert sie sich infolge eines Umzugs, so ist diese geänderte Anschrift in notariell beglaubigter Form beim Handelsregister zur Eintragung anzumelden. Soll nicht nur die inländische Geschäftsanschrift, sondern auch der Gesellschaftssitz geändert werden, bedarf es hierzu einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Anschließend muss auch dieser Sitz in beglaubigter notarieller Form beim zuständigen Registergericht angemeldet werden. Erst mit der Eintragung im neuen Handelsregister wird die Sitzverlegung rechtswirksam.


Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de