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Aktuelles

Kennzahl: 17.13216

EA-Saar: Gründen im Handwerk - Teil 1

29.03.2017

Mehr als zehn Jahre ist es her, dass die Handwerksordnung novelliert wurde. Seit diesem Zeitpunkt ist es leichter, sich im Handwerk selbstständig zu machen. Handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten begründen eine Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer. Tätigkeiten im Handel, in der Industrie und in den nichthand-werklichen Dienstleistungen führen zu einer Zugehörigkeit zur Industrie- und Handelskammer. Einige Unternehmen können dabei auch beiden Kammern angehören, weil sie sowohl nichthand-werkliche als auch handwerkliche oder handwerksähnliche Tätigkeiten ausüben. Es handelt sich dann um die sogenannten Mischbetriebe. Entscheidend für die Zuordnung ist die ausgeübte Tätigkeit.


Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de