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EA-Saar: Gewerbezentralregister
18.07.2018
Auch wenn das Gewerbezentralregister zu den TOP 10 der genutzten Register zählt: Es ist kein Register, das sämtliche Gewerbetreibende in Deutschland erfasst. In das Register werden Verwaltungsentscheidungen wie Gewerbeuntersagungen, Rücknahme oder Widerruf von Erlaubnissen oder Bußgeldentscheidungen erfasst. Auskunft aus dem Register gibt es sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen entweder online unter www.bundesjustizamt.de oder schriftlich bei der örtlichen Meldebehörde.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de