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EA-Saar: Elektronische Europäische Dienstleistungskarte
24.05.2017
Die Europäische Kommission hat eine „Elektronische Europäische
Dienstleistungskarte“ vorgeschlagen, die EU-Dienstleistern eine vorübergehende
Leistungserbringung und Niederlassung in anderen Mitgliedsstaaten erleichtern
könnte. Die Karte soll verbindlich feststellen, dass der Dienstleister im
entsprechenden Mitgliedsstaat rechtmäßig niedergelassen ist und dort
Dienstleistungen erbringen darf. Einheitliche Online-Meldefor-mulare, eine neue
unterstützende Behörde im Heimatmitgliedsstaat und eine bessere europaweite
Zusammenarbeit der Verwaltungen sollen die Formalitäten vereinfachen. Wird die
Karte richtig eingesetzt, dient sie zur schnelleren Abwicklung von verschiedenen
Verfahren in anderen Mitgliedsstaaten durch den Zugriff auf einmal zentral
hinterlegte Unternehmensdaten. Wenn grenzüberschreitende Verwaltungsverfahren
künftig vollelektronisch in allen Sprachen der Mitgliedsstaaten zügig
abgewickelt werden könnten, wäre das ein Gewinn für die Dienstleistungskarte -
und nicht zuletzt natürlich auch für den einzelnen Unternehmer.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de