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Aktuelles

Kennzahl: 17.14027

EA-Saar: ELStAM-Datenbank

20.06.2018

Die ELStAM-Datenbank ist die TOP 8 unter den genutzten behördlichen Dienstleistungen. Die elektronische Lohnsteuerkarte ist bereits seit mehreren Jahren für Arbeitgeber verpflichtend. Er meldet seine Arbeitnehmer in der ELStAM-Datenbank an und erhält dann elektronisch eine Anmeldebestätigungsliste. Damit kann er den individuellen Lohnsteuerabzug für seine Mitarbeiter vornehmen. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat er ihn in der ELStAM-Datenbank wider abzumelden.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt.