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Aktuelles

Kennzahl: 17.14010

EA-Saar: Bundeszentralregister

01.06.2018

Im Bundeszentralregister werden strafrechtliche Entscheidungen sowie gewerberechtliche wie beispielsweise Gewerbeuntersagungen veröffentlicht. Unternehmen benötigen häufig ein Führungszeugnis im Rahmen von gewerberechtlichen Genehmigungsverfahren. Außer den betroffenen Personen selbst erhalten Behörden ein sogenanntes Behördenführungszeugnis. Der Antrag auf Ausstellung eines Privat- oder Behördenführungszeugnis ist bei dem örtlich zuständigen Bürgeramt  zu stellen. Er ist mit Kosten in Höhe von derzeit 13,00 € verbunden.

Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unter-nehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de