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Aktuelles

Kennzahl: 17.14106

EA-Saar: Bewacherregister

29.08.2018

Bis zum 31. Dezember 2018 wird ein zentrales Bewacherregister errichtet. In ihm werden bundesweit Daten zu den Bewachungsgewerbetreibenden und dem Bewachungspersonal elektronisch auswertbar erfasst und auf dem aktuellen Stand gehalten. Meldepflichtig sind die Behörden, die auch die Bewachererlaubnis erteilen. Über das Bewacherregister kann bei Vorortkontrollen von Wachpersonen der Vollzug des Bewachungsrechts verbessert werden, da dann alle Daten im Register bei den Kontrollen für die entsprechenden Kontrolleure einsehbar sind.



Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):

Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unter-nehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt