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Dienstleistungsexport nach Frankreich

Der Warenverkehr von Gütern innerhalb der Gemeinschaft ist grundsätzlich frei. Trotzdem sind dabei einige Besonderheiten zu beachten.

Bezüglich der Durchführung von Dienstleistungen in Frankreich müssen umfangreiche Voraussetzungen erfüllt werden. Es sind im einzelnen:
  1. Anmeldung der Arbeitnehmer bei der Inspection du travail. 
  2. Nachweis darüber, dass die Mitarbeiter, die in Frankreich tätig sind, in der Bundesrepublik Deutschland krankenversichert sind
  3. Mitführung von folgenden Unterlagen/Formalien bei der Ausführung von Bauarbeiten:
    • gültiger Personalausweis
    • Handelsregisterauszug
    • Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung gültig für Frankreich und
    • die entsprechenden Auftragspapiere.
  4. Gemäß dem code civil (BGB in Frankreich) haftet der Konstrukteur/Hersteller eines Bauwerkes 10 Jahre lang für Gewährleistungen. Hierfür muss er nachweislich eine Versicherung abschließen. In Frankreich ist es Pflicht, eine sogenannte Gewährleistungshaftpflichtversicherung abzuschließen. Französische Versicherer übernehmen aber kein Risiko für deutsche Bauunternehmen. Der einzige Versicherer in Deutschland, der diese Risiken übernimmt, ist die Vereinigte Haftpflichtversicherung (VHV)
    Regionaldirektion Mitte
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    Ansprechpartner: Gerhard Steyer
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