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Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie gilt
05.07.2018
Seit dem 1. Juli 2018 gilt sie: die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Das
neue Reiserecht gilt für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen
werden. Neu gefasst wir dadurch der Begriff der Pauschalreise und der Begriff
der „verbundenen Reiseleistung“. An diese neuen Begrifflichkeiten knüpfen sich
neue Informationspflichten für die Reisebranche an. Sowohl Reiseveranstalter
als auch -vermittler sind nun verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsschluss
umfassend anhand von Formblättern zu informieren. Mehr Informationen enthält
unser Infoblatt G21 „Reiservermittler und Reiseveranstalter“.