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Die Subventions- und Interventionsspirale der Energiepolitik durchbrechen

Kolumne
Von IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer

10.10.2017

Die Bundestagswahl ist gelaufen. Sieger und Verlierer stehen fest. In den kommenden Wochen werden Verhandlungen zur Regierungsbildung geführt. An deren Ende steht dann wohl wieder ein Koalitionsvertrag, der nach dem Muster der letzten Legislaturperioden „abgearbeitet“ wird: Die Bundesregierung schlägt zu 95 Prozent die Gesetze vor. Der Bundestag beschließt diese zumeist ohne größere kontroverse Debatten. Dabei besteht auf zahlreichen Politikfeldern durchaus Diskussionsbedarf. Nicht zuletzt in der Energiepolitik, die seit Jahren schon eine unerquickliche Dauerbaustelle darstellt.

Was unter der rot-grünen Bundesregierung Gerhard Schröders mit einem aus zwölf Paragrafen auf fünf Seiten bestehenden EEG begann, ist durch diverse Novellen auf mehr als 100 Paragrafen und rund 120 Seiten angewachsen. Vergütungssätze wurden ausdifferenziert, Einzelfallregelungen hinzugefügt und Regelungslücken geschlossen. Neben das EEG traten dann mit der Zeit zahlreiche flankierende Gesetze und Verordnungen. Die systembedingten Dysfunktionalitäten wurden damit aber nicht beseitigt, eher verschlimmbessert. Ein funktionierender Strommarkt ist jedoch für das Gelingen der Energiewende unabdingbar. Gerade auch mit Blick auf die angestrebte Elektrifizierung weiter Teile von Wirtschaft und Gesellschaft. Erst mit dieser „Sektorkopplung“ genannten Vision wird die Energiewende nämlichgesamtwirtschaftlich abgerundet. Egal, ob E-Mobilität, Power to Gas, Power to Heat, Smart Grid, Smart Home, alle diese Konzepte brauchen einen marktwirtschaftlichen Rahmen, damit sie ihre Potenziale im Wettbewerb der Technologien entfalten können. Staatlich festgesetzte Quoten sind dazu nicht geeignet.

Wenn es also etwas gibt, das sich eine neue Bundesregierung ganz oben auf ihre energiepolitische Agenda setzen sollte, dann ist es das Durchbrechen der bestehenden Subventions- und Interventionsspirale und die Freisetzung der Marktkräfte. Denn die führen erfahrungsgemäß zu besseren Ergebnissen, als jede noch so ausgeklügelte staatliche Mikrosteuerung. Erste positive Ansätze in diese Richtung hat es bereits mit der Einführung von Ausschreibungsverfahren für Wind und Fotovoltaik gegeben. Diesen Weg gilt es nun beherzt fortzusetzen. Neben einer dadurch induzierten Verbesserung der Kosteneffizienz ist aber auch die Frage der Verteilung der Kosten von Bedeutung. Dies gilt besonders auch für das Saarland. Heute schon zählt unser Bundesland mit einem jährlichen dreistelligen Millionenbetrag zu den Nettofinanziers des EEG. Zusätzliche Lasten kommen auf uns durch den Ausbau der Nord-Süd-Stromautobahnen zu – obwohl diese gar nicht das Saarland tangieren. Die neue Bundesregierung sollte daher auch den Aspekt der verursachungsgerechten Kostenverteilung nicht aus den Augen verlieren. Sie ist für die allgemeine Akzeptanz der Energiewende ebenso von Bedeutung wie auch für die Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit bestehender Industriestandorte.