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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.14891

Die Lieferantenerklärung

IHK Saarland, saaris e.V.

Termin:
Mittwoch, 11. November 2020, 09:00 - 16:30 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Referent/Referentin:
Dipl.-Finanzw. und Betriebsw. (VWA) Harald Jung, Zolloberamtsrat Generalzolldirektion Bonn
Immer wieder werden Unternehmen mit dem Thema Lieferantenerklärung konfrontiert. Wer solche Erklärungen leichtfertig zu Unrecht abgibt, muss mit bußgeldrechtlichen Sanktionen durch die Zollbehörden rechnen.
Im Seminar werden folgende Fragen geklärt:
  • Wann darf ein Unternehmen eine Lieferantenerklärung ausstellen; welche Voraussetzungen müssen die genannten Waren erfüllen und wie sieht eine formell korrekte Lieferantenerklärung aus?
  • Wie kann ein Unternehmen erkennen, ob eingehende Lieferantenerklärungen das Papier wert sind, auf dem sie ausgestellt worden sind bzw. zutreffend sein können?
Inhalte:
  • Zweck der Lieferantenerklärungen und Risiken fehlerhafter Erklärungen
  • Die unterschiedlichen Lieferantenerklärungen und ihre spezifischen Verwendungszwecke
    für Waren mit und ohne präferenziellen Ursprung
    für Waren im Warenverkehr mit der Türkei
    für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung
  • Voraussetzungen für die Ausstellung von Lieferantenerklärungen
    Für Waren mit präferenziellem Ursprung
    Für Waren mit nichtpräferenziellem Ursprung
  • Form und inhaltliche Anforderungen
  • Bewertung von Lieferantenerklärungen
  • Merkmale, die auf Zweifel an der Lieferantenerklärung hindeuten
  • die zollamtliche Bestätigung
Zielgruppe:

Sachbearbeiter, leitende Mitarbeiter