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Deutschland - Saarland - Mittelstandsland!

Kolumne
Von IHK-Vizepräsidentin Petra Krenn

10.11.2014

Der Mittelstand und damit meine ich die eigentümergeführten Unternehmen, die Familienunternehmen, leistet einen grundlegenden Beitrag zur Wirtschaftsleitung sowohl im Saarland als auch in Deutschland. Der Mittelstand steht für Unternehmergeist, Verantwortung gegenüber Beschäftigten und Gesellschaft sowie für attraktive Arbeitsplätze. Er ist Treiber von Innovation, Wachstum und Beschäftigung. Mehr noch. Er ist Rückgrat unserer Wirtschaft. Das Gros aller Firmen zählt dazu. Mit hoher Aus- und Weiterbildungsbereitschaft, meist familienfreundlicher Personalpolitik und dem stetigen Bestreben, die Beschäftigten auch über gelegentliche Konjunkturtäler hinaus langfristig zu binden, sichert er heute die Fachkräfte von morgen. Langfristige Strategien, das Denken in Generationen, steht vor kurzatmiger Gewinnmaximierung.  Deutschland ohne Mittelstand? Undenkbar!

Fachkräftemangel als besondere Herausforderung….

Auch wenn der saarländische Mittelstand optimistisch in die Zukunft blickt, er steht vor neuen Herausforderungen. Der sich abzeichnende Fachkräftemangel bereitet ihm zunehmend Sorge. Die Rente mit 63 nach 45 Beitragsjahren wirkt sich besonders negativ aus, da gerade in Teams kleinerer und mittlerer Betriebe den älteren Mitarbeitern eine wichtige Rolle zukommt. Die Frühverrentung reißt gerade hier Lücken, die geschlossen werden müssen. Wichtig für die notwendige Gewinnung von Fachkräften ist zweifelsohne das Vorantreiben der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, damit meine ich eine lebensphasenorientierte Personalpolitik, die die Bedürfnisse von Müttern und Vätern berücksichtigt, die Rücksicht nimmt auf Mitarbeiter mit zu pflegenden Angehörigen - ein Thema, dem sich besonders die „Offensive Mittelstand, Gut für das Saarland“ erfolgreich verschrieben hat. Das Rekrutieren und Halten von Fachkräften gehört zu den Zukunftsaufgaben des Mittelstandes, vor allem vor dem demografischen Hintergrund des Saarlandes.

…. wie auch die Bürokratiebelastung

Seit Jahren hindert übertriebene staatliche Regulierung – von Bund und EU - den Mittelstand daran, schneller auf sich wandelnde Märkte zu reagieren und unternehmerische Kreativität in Wachstum für Deutschland umzusetzen. Immer mehr Dokumentationspflichten seitens der EU engen die unternehmerische Freiheit immer weiter ein. Ein schier undurchschaubares deutsches Steuerrecht, ein verkrusteter Arbeitsmarkt und mehr als 80.000 Verordnungen und Gesetze kann kaum ein Unternehmer ohne spezialisierte Stabsabteilungen, wie sie für Großunternehmen selbstverständlich sind, bewältigen. Die Zeit, die durch Bürokratievorgaben gebunden wird, fehlt für Innovation, Strategieentwicklung und Kundengewinnung.  Ziel muss sein seitens des Bunds und der EU: Maß und Mitte wahren, keine Überregulierung!

Mittelstandsförderung durch Bund….

Die Bürokratiebelastung geht auf  Bund und EU zurück. Zurzeit steigt diese  sogar noch an. Das Gesetz zum Mindestlohn, die Reformen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, des Elternzeitgesetzes und der Künstlersozialversicherung sorgen dafür, dass die Bürokratie sich weiterhin als Wachstumsbremse auswirkt. Als Kompensation hat  die Bundesregierung die Förderung der elektronischen Rechnungsstellung und des Einheitlichen Ansprechpartners als erste Anlaufstelle für Unternehmer ebenso wie Vereinfachungen beim Meldeverfahren in der Sozialversicherung auf den Weg gebracht. Das sind ohne Frage wichtige Projekte. Nur: Sie werden nicht zu einem massiven Bürokratieabbau führen. Die Bundesregierung muss viel stärker den Bürokratiebau vorantreiben, konkrete Strategien verfolgen, Ziele definieren und sich am Umsetzungserfolg messen lassen. Dafür braucht es auch keinen einzigen Steuer-Cent als Mehrausgabe.

….. und durch das Saarland

Andere Wege beschreitet das Saarland durch die geplante Reform des Mittelstandsförderungsgesetzes. In dem vorgelegten Entwurf soll eine neu eingerichtete Clearingstelle eine mittelstandsfreundliche Gesetzgebung sicherstellen, was sehr sinnvoll damit zu begrüßen ist. Besonders positiv an dem Gesetzesvorhaben ist die wirtschaftskonforme Ausgestaltung der öffentlichen Aufträge. Bei der Auftragsvergabe soll eine Nachprüfungsstelle die Bieterrechte schon im Unterschwellenbereich stärken. Vor allem werden durch den vorgesehenen Bieterwettbewerb die Chancen für Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft stark verbessert. Durch die vorgesehene mittelstandsfreundliche und zügige Zahlungsweise wird ein leidiges und altes Problem mit öffentlichen Auftraggebern angepackt. Insgesamt also ein Gesetz, das seinen Namen verdient. Das Saarland hat dadurch in der Tat die Chance, zu einem Vorzeigeland zu werden und zu beweisen: Großes entsteht immer im Kleinen.