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Aktuelles

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Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer

10.09.2014

Die Umsatzbesteuerung gibt vielen Unternehmen Rätsel auf. Gerade für Kleinunternehmer sieht das Umsatzsteuergesetz jedoch Erleichterungen vor. Sie brauchen für die von ihnen ausgeführten Umsätze keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen und auch keine Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben. Im Gegenzug dürfen sie Vorsteuern aus Eingangsrechnungen dem Finanzamt gegenüber allerdings nicht geltend machen. Wer unter diese Regelung fällt und welche Rechtsfolgen das hat, zeigt Ihnen unser Infoblatt E35 „Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer“.