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Aktuelles

Kennzahl: 17.13997

Das neue Datenschutzrecht (DSGVO) ab dem 25. Mai 2018

24.05.2018

 
  • Mehr Transparenz für Verbraucher
    Jeder Verbraucher soll und darf wissen, welches Unternehmen welche persönlichen Daten über ihn gesammelt hat. Unternehmen müssen transparent darlegen, wann und zu welchem Zweck persönliche Kundendaten gespeichert wurden. Auch über die Speicherdauer muss Rechenschaft abgelegt werden. Zudem sind Unternehmen mitteilungspflichtig, wenn europäische Kundendaten außerhalb der EU gesammelt oder weiterverarbeitet werden. Jeder Kunde hat die Möglichkeit, diese Daten bei dem betroffenen Unternehmen abzufragen.
  • Dokumentationspflicht für Unternehmer
    Unternehmer müssen spätestens mit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung wissen, wo und warum sowie auf welcher rechtlichen Grundlage (z. B. Vertrag, Einwilligung) kundenspezifische Daten verarbeitet werden. Im Zuge einer „Dateninventur“ sollten Betriebe deshalb genau prüfen, wo und für welche Zwecke sie die Angaben über ihre Kundschaft verwenden. Hilfreich dafür ist die vorgeschriebene Erstellung des Verfahrensverzeichnisses.
Unter der Kennzahl 2158 halten wir umfangreiche Informationen zum Datenschutz bereit.