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Brücken-Notstand, Verkehrs-Chaos: So etwas darf im Saarland nie wieder passieren

Resolution der IHK-Vollversammlung vom 26. April 2016

26.04.2016

Die Vollsperrung der Fechinger Talbrücke hat noch einmal deutlich gezeigt, dass das Saarland aufgrund seiner Lage und engen Verflechtung mit anderen Wirtschaftsräumen in besonderem
Maße auf eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur angewiesen ist. Aufgrund der fortschreitenden Globalisierung und des zunehmenden Güterverkehrs werden gute Verkehrsverbindungen sogar noch an Bedeutung gewinnen.

Um weiteren Schaden abzuwenden, appelliert die Vollversammlung der IHK Saarland an die saarländische Landesregierung,
  • die Fechinger Talbrücke so schnell wie möglich für den Pkw- und den Schwerlastverkehr zu ertüchtigen,
  • den Verkehrsfluss auf den Umleitungsstrecken durch entsprechende Maßnahmen noch weiter zu beschleunigen und
  • den Ersatz-Neubau der Fechinger Talbrücke mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu forcieren.
Darüber hinaus appelliert die IHK wegen der besonderen Betroffenheit der Unternehmen der Landeshauptstadt Saarbrücken, die Gewerbesteuererhöhung von 450 auf 490 Prozent rückgängig zu machen.

Die IHK wird sich nicht an gegenseitigen Schuldzuweisungen beteiligen. Sie erwartet allerdings, dass die Politik begangene Fehler und Versäumnisse einräumt.

Neben der Fechinger Talbrücke sind weitere Straßen, Brücken und Bauwerke stark sanierungsbedürftig. Das gilt nicht nur für Bundesautobahnen und Bundesstraßen, sondern auch für viele nachgelagerte Straßen. Dadurch sind insbesondere im ländlichen Raum die Erreichbarkeit und damit die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gefährdet. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass Bund, Land und Kommunen mehr in den Erhalt, die Modernisierung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur investieren. Die Mittel dazu sind vorhanden: Von den mehr als 50 Milliarden Euro Einnahmen aus dem Verkehr fließt nicht einmal die Hälfte in die Verkehrsinfrastruktur zurück.

  • Von der Bundesregierung erwartet die Vollversammlung der IHK Saarland, dass sie die für die Sanierung und den Erhalt der bundeseigenen Straßen, Schienenwege und Wasserstraßen notwendigen Mittel zur Verfügung stellt und die zügige Umsetzung der geplanten Projekte vorantreibt. Dies gilt insbesondere für den Ausbau der Moselschleusen sowie die Maßnahmen zur Beschleunigung der Schienenschnellverkehrsverbindung Paris-Frankfurt via Saarbrücken.
  • Die Landesregierung ist in der Pflicht, trotz knapper Finanzen die Haushaltsansätze für den Straßenbau in Zukunft beizubehalten und weiter auszubauen. Hierbei muss das Land für die Schließung bestehender Lücken im Straßennetz und die Instandhaltung Sorge tragen. 
  • Die IHK-Vollversammlung hält es für unerlässlich, beim Landesbetrieb für Straßenbau genügend Fachpersonal zur Überprüfung von Bauwerken sowie zur Planung und Überwachung von Bauvorhaben zu beschäftigen. Zudem müssen ausreichend Mittel für die Planung künftiger Verkehrsprojekte bereitgestellt werden, damit Bundesprojekte im Saarland umgesetzt werden können.
  • Von den Kommunen erwartet die IHK, die in ihrer Verantwortung stehende Verkehrsinfrastruktur zu erhalten bzw. wieder in einen angemessenen Zustand zu versetzen.
  • Kaum nachvollziehbar sind die jahrelangen Planfeststellungsverfahren. Die Vollversammlung der IHK Saarland appelliert deshalb an die Landesregierung, auf Bundesebene Initiativen für kürzere Verfahren zu ergreifen.