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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.14382

Brexit und Zollabfertigung- das Hauptzollamt Saarbrücken informiert


Termin:
Donnerstag, 21. Februar 2019, 14:00 - 16:00 Uhr
Veranstaltungsort:
IHK Saarland
Raum:
Konferenzraum
Am 29. März scheidet Großbritannien als Mitglied der EU aus. Ohne Austrittabkommen wird es ohne Übergangsfrist zum sogenannten „ungeregelten Brexit“ und damit in der Folge dazu kommen, dass für Importe und Exporte Zollabfertigungen notwendig werden.

Unternehmen die Waren oder Vorprodukte aus Großbritannien bislang nur innergemeinschaftlich bezogen oder verkauft haben, z.B. weil sie sich innerhalb einer mehrstufigen Produktions- bzw. Lieferkette befinden, werden durch den Austritt zukünftig vor ganz neue, insbesondere zollrechtliche, Herausforderungen gestellt.

Was beim Handel mit Großbritannien zu beachten ist und welche alternativen Zollverfahren existieren, darüber informieren die zuständigen Ansprechpartner des Hauptzollamts Saarbrücken.

In diesem Zusammenhang laden wir Sie sehr herzlich zu unserer Informationsveranstaltung mit Vertretern des Hauptzollamts Saarbrücken ein.
     
Im Anschluss an den Vortrag besteht auch die Möglichkeit zum bilateralen Austausch mit den Referenten. Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen.

Zielgruppe:

Mitarbeiter /- innen, sowie Fach- und Führungskräfte mit bislang wenig Erfahrung mit Zollabfertigungen.