©fotogestoeber - Fotolia.com
Brexit - Handlungsbedarf für die Limited in Deutschland
18.10.2017
Die Rechtsform der britischen Limited ist ähnlich wie eine
GmbH haftungsbeschränkt. Ihre schnelle Gründung und die geringe
Gründungseinlage von mindestens 1 $ machte die Limited in der Vergangenheit zu
einer sehr beliebten Rechtsform für deutsche Gründer. Da Großbritannien bislang
Mitglied der EU ist und war, konnten die Jungunternehmer direkt nach ihrer
Gründung als englische Limited ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen.
Wenn jedoch Großbritannien aus der Europäischen Union austritt, birgt das für
diese „deutsche Limited“ ein hohes Risiko. Denn: Dann wird die britische
Limited nicht mehr als solche anerkannt, es entstehen Einzelunternehmen bzw.
Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, bei denen die beschränkte Haftung
entfällt. Es besteht also Handlungsbedarf. Mehr Informationen finden Sie hier.