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Aktuelles

Kennzahl: 17.13544

Brexit - Handlungsbedarf für die Limited in Deutschland

18.10.2017

Die Rechtsform der britischen Limited ist ähnlich wie eine GmbH haftungsbeschränkt. Ihre schnelle Gründung und die geringe Gründungseinlage von mindestens 1 $ machte die Limited in der Vergangenheit zu einer sehr beliebten Rechtsform für deutsche Gründer. Da Großbritannien bislang Mitglied der EU ist und war, konnten die Jungunternehmer direkt nach ihrer Gründung als englische Limited ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen. Wenn jedoch Großbritannien aus der Europäischen Union austritt, birgt das für diese „deutsche Limited“ ein hohes Risiko. Denn: Dann wird die britische Limited nicht mehr als solche anerkannt, es entstehen Einzelunternehmen bzw. Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, bei denen die beschränkte Haftung entfällt. Es besteht also Handlungsbedarf. Mehr Informationen finden Sie hier.