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„Black Friday“ 2018: Wie werben?

14.11.2018

Am 23. November ist es wieder so weit: Dann ist „Black Friday“. Ursprünglich zurückge-end auf eine amerikanische Tradition, hat sich sowohl der stationäre Einzelhandel wie auch der Onlineshop in den letzten Jahren immer mehr an den „Black Friday“-Rabattaktionen beteiligt. Achtung: Wird mit dem Begriff „Black Friday“ geworben, drohen Abmahnungen wegen Markenverletzungen. Ein Unternehmen aus Hongkong hat sich die Markenrechte an diesem Begriff gesichert und bietet dafür kostenpflichtige Lizenzen an. Wer also als Händler den Begriff ohne Zustimmung des Unternehmens in der Werbung nutzt, riskiert eine kostenpflichtige Abmahnung wegen Markenverletzung und Schadensersatzforderungen. Also: Die IHK Saarland rät, den Begriff nicht leichtfertig in der Werbung zu verwenden.