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Aktuelles

Kennzahl: 17.14003

Beteiligung an IHK-Umfrage zur Einführung von verbindlichen Auskünften im Bereich der Zollwertermittlung

11.05.2018

Der Zollwert einer Ware ist elementarer Bestandteil einer jeden Zollanmeldung und bestimmt unmittelbar den Umfang der zu zahlenden Zollabgaben. Ebenso ist er Grundlage für die Erhebung weiterer Abgaben wie etwa der Einfuhrumsatzsteuer.Dabei kann sich die Ermittlung des korrekten Zollwertes im Einzelfall als durchaus schwierig erweisen. Neben dem reinen Warenwert sind weitere Elemente zu berücksichtigen wie beispielweise Transportkosten, interne Verrechnungspreise oder u.U. anfallende Lizenzgebühren.Die EU prüft derzeit die Einführung von verbindlichen Auskünften im Bereich der Zollwertermittlung. Vor diesem Hintergrund führt die IHK-Organisation eine Umfrage durch. Deren Ergebnisse sollen in eine DIHK-Positionierung gegenüber der EU-Kommission einfließen.Es soll ermittelt werden, ob bei Unternehmen für ein solches Instrument Bedarf besteht und welche Informationen eine verbindliche Zollwertauskunft ggfs. beinhalten sollte.Mit Blick auf die große praktische Bedeutung für alle im Handel mit Drittstaaten aktiven Unternehmen beabsichtigt der DIHK, der EU-Kommission eine konsolidierte Stellungnahme zu übermitteln.
Initiativ hierfür hat die IHK für München und Oberbayern in Kooperation mit dem Enterprise Europe Network (EEN) einen Online-Fragebogen entwickelt, der eine Ad-Hoc Auswertung der Unternehmensantworten aus der IHK-Organisation ermöglicht. Diesen Online-Fragebogen finden Sie hier.

Die Umfrage läuft noch bis zum 27. Mai 2018.