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BEPS: Modernisierung des internationalen Steuerrechts – der ganz große Wurf?

Thema der Woche

09.10.2014

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat die ersten 7 von insgesamt 15 Empfehlungen ihres BEPS-Aktionsplans („Base Erosion and Profit Shifting“) vorgelegt. Die Maßnahmen sollen vermeiden, dass international agierende Unternehmen – vor allem große Konzerne – ihre Steuerbelastung durch Nutzung legaler Möglichkeiten reduzieren. Zugleich soll eine doppelte Besteuerung von Gewinnen verhindert werden. Neben den 36 OECD Staaten unterstützen weitere 8 Nicht-OECD-Staaten den Prozess. Setzten alle beteiligten Staaten die Ende 2015 komplett vorliegenden Empfehlungen in nationales Recht um, wären 90 Prozent der Weltwirtschaft betroffen.


Vorgelegt wurden Empfehlungen an die OECD-Mitgliedstaaten, wie diese digitale Leistungen sinnvollerweise besteuern oder wie sie auf einen Schlag alle 3.000 existierenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) anpassen können, damit sich auch im Steuerbereich die Rahmenbedingungen einander annähern, ohne dass dafür Jahre vergehen. An anderer Stelle hingegen – bei der Vermeidung „schädlichen“ Steuerwettbewerbs, den Missbrauch von DBAs sowie bei Verrechnungspreisen – ist man über Entwürfe oder Zwischenberichte vorerst nicht hinausgekommen.


Die OECD sieht im Aktionsplan einen großen Schritt zur Modernisierung des internationalen Steuersystems. Doch das sehen längst nicht alle Beteiligten so: Besonders Schwellenländer pochen darauf, dass künftig dort (mehr) Steuern gezahlt werden, wo „das Geschäft gemacht“ wird: im Land der Kunden. Ebenfalls umstritten ist, ob Staaten künftig noch steuerliche Vergünstigungen für Einnahmen aus Lizenzen und Patenten gewähren können. Mit ermäßigten Steuersätzen auf Gewinne aus geistigem Eigentum versuchen derzeit einige Staaten, sich „ihren“ Anteil am Steuerkuchen zu sichern.


Auf die Unternehmen können erheblich höhere Belastungen zukommen – vor allem, wenn bewährte Regelungen wie die Betriebsstätten-Definition verschärft werden und Betriebe dadurch auch im Ausland Steuern zahlen müssen. Auch durch „strengere“ Vorschriften bei den Verrechnungspreisen steigen die Kosten für die Unternehmen. Bei einigen der vorgestellten (und geplanten) Maßnahmen muss befürchtet werden, dass sie in der Praxis zu deutlich mehr bürokratischen Lasten für die Betriebe führen. Auch eine weitere Aushöhlung des Steuergeheimnisses – naturgemäß eng verbunden mit Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – belastet Unternehmen, weil damit ihre Wettbewerbsposition geschwächt wird. Zwar will die OECD sicherstellen, dass sensible Steuerdaten die beteiligten Steuerverwaltungen nicht verlassen. Eine Garantie dafür, dass das Steuergeheimnis tatsächlich in allen Staaten gewahrt werden kann, gibt es aber nicht.


Fazit: Die OECD versichert zwar, dass sich die vorgestellten Maßnahmen nicht gegen die Wirtschaft richten. Vielmehr würde der gesamte Prozess zu mehr Fairness im internationalen Steuerwettbewerb führen. Nach dem aktuell erreichten Stand ist aber Skepsis angebracht, weil die Vorteile für die hiesigen Unternehmen zu unklar bleiben, die Belastungen sich aber bereits deutlich abzeichnen. Der DIHK wird sich aktiv in die weitere Diskussion einschalten, um zu verhindern, dass eine „gut gemeinte“ Initiative am Ende zu einer deutlichen Schwächung der

hiesigen Unternehmen im internationalen Wettbewerb führt.


Ansprechpartner: Malte Weisshaar, DIHK Brüssel, Telefon 0032 2286-1609