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Auszubildende und Mindestlohn
27.07.2016
Für Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz gilt der allgemeine Mindestlohn nicht. Ihre Entlohnung wurde und wird durch das Berufsbildungsgesetz geregelt. Der Gesetzgeber hat mit dieser Ausnahmeregelung beabsichtigt, dass Ausbildungsplätze nicht wegfallen sollen.