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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Veranstaltung

Kennzahl: 15.14219

Arbeiten in Frankreich: Meldepflichten und arbeitsrechtliche Bestimmungen bei der Mitarbeiterentsendung

Gemeinschaftsveranstaltung

Termin:
Montag, 19. November 2018, 18:00 Uhr
Frankreich bietet saarländischen Unternehmen insbesondere in der Grenzregion ein interessantes Marktpotenzial aufgrund attraktiver wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Die Durchführung von Arbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Frankreich setzt allerdings eine intensive Vorbereitung voraus, da einige arbeits- und steuerrechtliche Bedingungen sowie Meldepflichten erfüllt werden müssen. Aufgrund der Komplexität der Materie und häufiger Gesetzesänderungen kommt es in der Praxis immer wieder zu Problemen bei der Umsetzung rechtlicher Vorgaben, die zuweilen sehr kostspielig werden können.

In einer gemeinsamen kostenfreien Veranstaltung von Handwerkskammer des Saarlandes, IHK Saarland und enterprise europe network erläutert Katharina Bertram, Außenwirtschafts- und Messeberaterin der Handwerkskammer des Saarlandes die Entsendevorschriften in Frankreich und was speziell zu beachten ist.

Programm:

Begrüßung
Lisa Herbrand, Bereichsleiterin HWK-Unternehmensberatung

Die Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Frankreich
Katharina Bertram, Außenwirtschafts- und Messeberaterin HWK

Diskussion und Erfahrungsaustausch

Schlusswort
Oliver Groll, IHK-Geschäftsführer International  

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