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Arbeiten an den Weihnachtstagen und Silvester
18.12.2019
Jedes Jahr stellt sich die Frage: Darf mein Mitarbeiter an Weihnachten und an Silvester arbeiten? Klare Antwort: Ja!. Der 24. und der 31. Dezember sind keine gesetzlichen Feiertage. Es steht natürlich jedem Arbeitgeber frei, festzulegen, ob und wie viel an diesen Tagen gearbeitet werden muss. Dies gilt jedoch nur, soweit tarifvertraglich nichts anderes geregelt und die Tage - wie dieses Jahr - nicht auf einen Sonntag fallen.
Am 1. und am 2. Weihnachtstag darf dagegen nicht gearbeitet werden. Dabei handelt e sich um gesetzliche Feiertage. Ausnahmen sind in bestimmten Branchen möglich. Welche Branchen das sind und wo Sie den Antrag stellen können, können Sie in unserem Infoblatt A34 nachlesen.
Am 1. und am 2. Weihnachtstag darf dagegen nicht gearbeitet werden. Dabei handelt e sich um gesetzliche Feiertage. Ausnahmen sind in bestimmten Branchen möglich. Welche Branchen das sind und wo Sie den Antrag stellen können, können Sie in unserem Infoblatt A34 nachlesen.