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Anhebung Pfändungsfreigrenze zum 1. Juli 2017
28.06.2017
Zum 1. Juli 2017 werden die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen angehoben. Erhöht werden die geschützten Beträge, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und anderen Vermögensrechten nicht gepfändet werden dürfen. Ein Grundfreibetrag von monatlich 1.133,80 Euro (bisher 1.073,88 Euro) ist dann vor einer Pfändung geschützt. Diese Grenze gilt nur bei einer Person, bestehen Unterhaltspflichten gegenüber Familienmitgliedern, erhöht sich der Freibetrag. Mehr Informationen finden Sie hier. (Kennzahl 67)