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Abmahnmissbrauch: Für Entwarnung ist es zu früh!

19.09.2018

Rund vier Monate nach in Kraft treten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) befinden sich die meisten Unternehmen noch immer im Umsetzungsprozess. Viele Unternehmen waren mit den Umsetzungsarbeiten überfordert, da ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand mit den neuen datenschutzrechtlichen Regelungen verknüpft ist. Es wird auch noch dauern, bis hier für die Unternehmen Klarheit herrscht. Auch wenn es bislang wegen der offenen Rechtsfragen nur eine überschaubare Anzahl von Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen die DSGVO gibt, ist die Zeit für Entwarnung noch zu früh. Der Gesetzgeber ist vielmehr aufgefordert, gegen das Abmahnunwesen weiterhin vorzugehen. Im Winter plant die IHK-Organisation eine breite Unternehmensumfrage, um dann den EU-Institutionen frühzeitig konkrete Vorschläge zur Anpassung der DSGVO unterbreiten zu können. Mehr Informationen zum Datenschutz finden Sie hier.