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AMAZONS Umsiedlungsteuerliche Konsequenzen für Geschäftspartner

14.07.2015

Ende 2014 hat der weltgrößte Online-Händler Amazon drei Verteilzentren in Polen eröffnet. Damit verwirklicht das Unternehmen seine bereits 2013 angekündigte neue Transport- und Lagerungspolitik. Für deutsche Amazon-Geschäftspartner ist das mit wesentlichen Änderungen und neuen Verpflichtungen verbunden.

Bisher verfügte Amazon über 27 europäische Zentren, die in Deutschland, Frankreich, Spanien und Großbritannien lokalisiert sind. Die fertiggestellten Logistikzentren in Polen, jedes mit einer Größe von rund 100 000 m², was einer Fläche von 13 Fußballfeldern entspricht, sind die ersten Konzerninvestitionen in Mittelosteuropa und dabei  gleichzeitig die modernsten Zentren in der Welt. Aus Polen werden derzeit vor allem die Kunden in Deutschland, aber auch in anderen Ländern beliefert. Dies bedeutet auch, dass die deutschen Amazon-Geschäftspartner ihre Warensendungen nach Polen umleiten müssen.

Dabei handelt es sich um einen Warentransfer nach Polen. Die Produkte werden nämlich für einen unbestimmten Lagerzeitraum nach einem Amazon-Logistikzentrum in Polen verschifft. Dort bearbeiten die Amazon-Mitarbeiter die eingekommenen Bestellungen und liefern die Waren wieder an Besteller aus, also wieder nach Deutschland, Polen bzw. in andere Länder.
Solch eine Umlagerung der Ware stellt ein internes Verbringen in Polen dar. In diesem Fall finden die Vereinfachungsregelungen für Konsignationslager (sog. Call-Off-Stocks) keine Anwendung. Anders gesagt, unterliegen die deutschen Unternehmen, die ihre Produkte an die Amazon-Logistikzentren in Polen verbringen, den polnischen Steuerrichtlinien. Jeder Lieferant ist für die Anmeldung und die Einhaltung der steuerrechtlichen Bedingungen selbst verantwortlich.

Gemäß polnischer Vorschriften zieht die Lagerung der Ware in Polen eine Verpflichtung der Umsatzsteuerregistrierung in Polen sowie die Intrastat-Meldung nach sich. Darüber hinaus ist es notwendig eine polnische USt.ID-Nr. (pol. NIP) zu beantragen. Sowohl Registrierung als auch Beantragung der Nummer soll vor dem ersten internen Verbringen vervollständigt werden. Weiter ist es erforderlich in Polen einen innergemeinschaftlichen Erwerb anzumelden.

Nachträgliche Transaktionen des Warenverkaufs an Amazon sollen mit polnischen Rechnungen mit dem gültigen polnischen USt-Satz dokumentiert werden. Die Lieferanten (Amazon-Geschäftspartner) sind also verpflichtet, die von Amazon erhaltene USt nachträglich an das polnische Finanzamt zu melden und zu überweisen.

Weitere Auskünfte  erteilt:
Deutsch-Polnische Industrie- und Handelskammer (AHK Polen)
Monika Grzybowska
Recht und Steuern
T.+ 48 (22) 53 10 500,
F.+ 48 (22) 53 10 620,
E-Mail: mgrzybowska@ahk.pl