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EA-Saar und Durchführung von Erhebungen in Schulen
09.01.2018
In Schulen dürfen Erhebungen wie Befragungen,
Testreihen und ähnliches, die dem Zweck wissenschaftlicher Forschung
dienen, nur mit Genehmigung des Ministeriums für Bildung und Kultur
erhoben werden. Der Antrag auf Genehmigung ist mindestens zwei Monate
vor Beginn der beabsichtigten Erhebungen schriftlich zu stellen. Dem
Antrag müssen eine Fülle von Unterlagen beigefügt werden, Diese
Antragsunterlagen können über den Einheitlichen Ansprechpartner
eingereicht werden. Dieser leitet die Antragsun-terlagen an das
zuständige Ministerium weiter, das dann über die Erteilung der
Geneh-migung entscheidet. Rechtsgrundlage hierfür ist § 3 der
SchulErhVsl, zuletzt geändert durch die Verordnung vom 2. Dezember 2015.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.
Der Einheitliche Ansprechpartner (EA):
Der Einheitliche Ansprechpartner für das Saarland (EA-Saar) informiert und berät Unternehmen über Anmeldungen, behördliche Bescheinigungen und Genehmigungen. Er leitet zudem die entsprechenden Anträge an die jeweils zuständige Behörde weiter und koordiniert das Verfahren. Kontakt: mail@ea-saar.saarland.de.