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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1305

Elektronische Übermittlung („Dématérialisation“)

Ab dem 1. Januar 2010:
  • Für alle Aufträge in Höhe von mehr als 90 000 Euro netto, muss der öffentliche Auftraggeber seine Wettbewerbsaufruf sowie die alle Dokumente auf seinem "Beschafferprofil" veröffentlichen (d.h. die besondere Internetseite für die Vergabe der Aufträge). Die "traditionelle" notwendige Veröffentlichung (BOAMP, JAL, Fachpresse) wird beibehalten.
  • Der öffentliche Auftraggeber kann von den Bewerbern die elektronische Übermittlung der angeforderten Dokumente verlangen.
Elektronische und handschriftliche Unterschriften sind als gleichwertig anerkannt seit dem Gesetz vom 13. März 2000 (Richtlinie v. 13. Dezember 1999 über gemeinschaftliche Rahmenbedingungen für elektronische Signaturen):
Die französischen Erklärungen dazu finden Sie hier.