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Aktuelles

Kennzahl: 17.14120

BGH zur Störerhaftung

05.09.2018

Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juli 2018 zur Frage der Störerhaftung nach dem neuen Telemediengesetz Stellung bezogen. In seinem Urteil hat der I. Zivilsenat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die ein Dritter über sein WLAN begangen hat.