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BGH zur Störerhaftung
05.09.2018
Der Bundesgerichtshof hat am 26. Juli 2018 zur Frage der Störerhaftung nach dem neuen Telemediengesetz Stellung bezogen. In seinem Urteil hat der I. Zivilsenat entschieden, dass der Betreiber eines Internetzugangs nicht für Urheberrechtsverletzungen haftet, die ein Dritter über sein WLAN begangen hat.