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Kennzahl: 1597

Gewährleistung und Versicherung

Deutsche Unternehmen haften grundsätzlich für ihre in Frankreich erbrachten Dienstleistungen. Im Vorfeld des Auslandseinsatzes in Frankreich gilt es daher regelmäßig zu überprüfen, ob und wie weit die deutsche Haftpflichtpolice des Unternehmens auch Schäden im Ausland abdeckt.

Besondere Regeln gelten für Bauunternehmen: Gemäß dem Code civil (BGB in Frankreich) haftet der Konstrukteur/Hersteller eines Bauwerkes 10 Jahre lang für Gewährleistungen. Hierfür muss er nachweislich eine Versicherung abschließen. In Frankreich ist es Pflicht, eine so genannte Gewährleistungshaftpflichtversicherung („Garantie décennale“) abzuschließen. Französische Versicherungsanbieter versichern in vielen Fällen nur Unternehmen, die in Frankreich eine Niederlassung haben. In Deutschland gibt es diese Versicherung bei den folgenden Anbietern: VHV Verbands- und Kooperationsmanagement Bau, Tel.: 0621 12683-16.

Branchenspezifische Formalitäten

Evtl. branchenspezifische Bestimmungen und evtl. Auflagen für die Erbringung von Dienstleistungen in Frankreich können bei den Starterzentren der jeweils regional zuständigen Französischen Industrie- und Handelskammern erfragt werden.
  • Kontakt Starterzentrum der Französischen Industrie- und Handelskammern
    Centre de Formalités des Entreprises, Internet: www.ccifrance-international.org

  • Centre de Formalités des Entreprises Forbach
    9, avenue de Saint Rémy, BP 90248, F-57604 Forbach, Tel. 00 33 3 87 88 64 66
    Fax: 00 33 3 87 88 69 99, E-Mail: nbecher@moselle.cci.fr.