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Aktuelles

Kennzahl: 17.14039

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie gilt

05.07.2018

Seit dem 1. Juli 2018 gilt sie: die neue EU-Pauschalreiserichtlinie. Das neue Reiserecht gilt für alle Verträge, die ab diesem Zeitpunkt abgeschlossen werden. Neu gefasst wir dadurch der Begriff der Pauschalreise und der Begriff der „verbundenen Reiseleistung“. An diese neuen Begrifflichkeiten knüpfen sich neue Informationspflichten für die Reisebranche an. Sowohl Reiseveranstalter als auch -vermittler sind nun verpflichtet, ihren Kunden vor Vertragsschluss umfassend anhand von Formblättern zu informieren. Mehr Informationen enthält unser Infoblatt G21 „Reiservermittler und Reiseveranstalter“.