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Aktuelles

Kennzahl: 17.14667

Die Zollverwaltung informiert, ...

... dass es neue Formulare für die Beantragung von einer Bewilligung als ermächtigter Ausführer oder der buchmäßigen Trennung gibt. Zukünftig sind ausschließlich die elektronisch ausfüllbaren Antragsformulare zu verwenden.

12.08.2019

Für die Inanspruchnahme des Verfahrens "ermächtigter Ausführer" bzw. des Verfahrens der "buchmäßigen Trennung" von Vormaterialien mit und ohne Ursprungseigenschaft ist eine Bewilligung durch das zuständige Hauptzollamt auf Grundlage eines schriftlichen Antrags erforderlich.

Zur Erleichterung und Beschleunigung des Bewilligungsverfahrens sind für die Antragsstellung zukünftig verbindlich die elektronisch ausfüllbaren Antragsformulare zu verwenden, die im Formular- Management-System der Bundesfinanzverwaltung online zur Verfügung stehen oder über Zoll online abrufbar sind.

Formular 0448a Antrag auf Bewilligung als ermächtigter Ausfüher (EA)

Formular 0441a Antrag auf Bewilligung der buchmäßigen Trennung (bT)

Der mit den erforderlichen Angaben vervollständigte Antrag ist auszudrucken und unterschrieben mit den notwendigen Anlagen dem örtlich zuständigen Hauptzollamt zuzuleiten.

Weiterführende Informationen zum ermächtigten Ausführer:
Weiterführende Informationen zur buchmäßigen Trennung: