Gebühren und EA-Saar
Der EA-Saar befasst sich individuell mit Ihrem Anliegen und kann viel von Ihrem eigenen Zeit- und Arbeitseinsatz im Zuge der Abwicklung von Verwaltungsverfahren für Sie übernehmen. Er ist jederzeit für Sie ansprechbar und gibt Auskunft zum Stand des Verfahrens und Ihren Handlungsmöglichkeiten. Für diese Leistungen erhebt der Einheitliche Ansprechpartner vorerst keine Gebühr. Die Festsetzung und Erhebung der Verwaltungsgebühren der beteiligten Fachbehörden obliegt nicht dem EA-Saar, sondern wie bisher der jeweiligen Behörde.