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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1307

Tipps zur Vermeidung von Fehlern

  1. Absprachen über die Aufteilung von öffentlichen Aufträge sind verboten
  2. Ein Geschäftsführer bzw. Vertretungsbevollmächtigter darf sich nicht gleichzeitig für mehrere Anbieter bewerben
  3. Fehlende Dokumente führen zum Ausschluß
  4. Sozialversicherungs- und Steuerbescheinigungen sind wichtig.
  5. Lesen Sie aufmerksam das Lastenheft (Cahiers des Charges). Im Artikel "Besondere verwaltungsrechtliche Bedingungen" („Cahier des Clauses Administratives Particulière“) stehen alle Ausnahmen bzw. veränderten Bedingungen der „Allgemeinen Bedingungen“ („Cahier des Clause Administratives Générales“).
  6. Lassen Sie sich beraten!
    Wenn Sie etwas nicht verstehen oder wenn Sie an einzelnen Rahmenbedingungen zweifeln, kontaktieren Sie die zuständigen Behörden. Die Beamten dürfen nicht die Bewerbung für Sie schreiben - aber sie werden Sie unterstützen.
Erläuterungen in deutscher Sprache gibt Germany Trade and Invest .
Weitere Informationsquellen sind die Ausschreibungsplattform
etis sowie ein Merkblatt des Auftragsberatungs-Centre-RLP.
Generelle Hinweise zu öffentlichen Aufträgen in Deutschland gibt die Auftragsberatungsstelle Saarland in der IHK. Für Ausschreibungen innerhalb der EU-Staaten steht das EEN (Enterprise Europe Network) zur Verfügung.