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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 1302

Kodifizierte Verfahren („Marchés à procédure formalisée“)

Offene oder beschränkte Ausschreibung („Appel d´offre ouvert ou restreint“)

Die Aufforderung zur Angebotsabgabe ist ein Verfahren, bei welchem der öffentliche Auftraggeber das wirtschaftlich günstigste Angebot auswählt, ohne vorher mit dem Bieter über die Details der Ausschreibung verhandelt zu haben. Dies ist die übliche
Variante; die anderen Verfahren kommen nur in speziellen Situationen zur Anwendung.

Die Aufforderung zur Abgabe eines Angebots kann offen oder beschränkt sein. Dies entscheidet die öffentliche Stelle, welche die Ausschreibung veröffentlicht. Im Falle einer beschränkten Ausschreibung können nur solche Anbieter ein Angebot
abgeben, welche von dem öffentlichen Auftraggeber nach ihrer Bewerbung ausgewählt wurden.

Verhandlungsverfahren („Procédure négociée“)

Ein Verhandlungsverfahren ist ein Verfahren, bei welchem der öffentliche Auftraggeber einen Bieter auswählt, nachdem er mit diesem oder mehreren Bietern über den Vertrag verhandelt hat. Es kann mit oder ohne vorheriger Veröffentlichung vergeben werden und, wenn es keine Veröffentlichung gibt, mit oder ohne einen Wettbewerbsaufruf. Verhandlungsverfahren können nur in den Bereichen angewendet werden, die in Artikel 35 des „Code des Marchés Publics“ genannt werden.

Wettbewerblicher Dialog („Dialogue compétitif“)

Der wettbewerbliche Dialog kann von der vergebenden Stelle genutzt werden, wenn diese die technischen Gegebenheiten nicht genau definieren kann oder wenn sie die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen eines Projekts nicht bewältigen kann.