25.03.2019
Deutsch-Japanisches Austauschprogramm für Auzubildende und junge Berufstätige 2019
Junge Berufstätige und Auszubildende von 18 bis einschließlich 30 Jahren können an einem zweiwöchigen Besuchsprogramm in Japan teilnehmen.
Junge Berufstätige und Auszubildende von 18 bis einschließlich 30 Jahren können an einem zweiwöchigen Besuchsprogramm in Japan teilnehmen.
Zahl der unbesetzten Ausbildungsstellen dennoch fast verdoppelt
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IHK-Präsident Dr. Hanno Dornseifer: Immer weniger Ausbildungsbewerber im Saarland
Statement von IHK-Geschäftsführer Dr. Carsten Meier