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Werbung mit „Black Friday“ – ja oder nein?

27.11.2019

Am Freitag, 29. November, ist es wieder so weit: Zahlreiche Händler nutzen diesen Tag, um mit einmaligen Aktionen und Sonderrabatten Kunden anzulocken. Bekannt wurde diese Tradition als „Black Friday“. Aber: Bei der Nutzung des Begriffs „Black Friday“ ist weiterhin Vorsicht geboten. Dieser ist rechtlich noch problematisch, da er als Wortmarke beim Deutschen Patentamt (DPMA) zugunsten einer Hongkonger Holding, der Super Union Holdings Ltd, eingetragen worden ist. Ende März 2018 hat das DPMA die Löschung der Wortmarke wegen mangelnder Unterscheidungskraft beschlossen. Dagegen hat die Markenrechtsinhaberin Beschwerde eingelegt. Die schriftliche Entscheidung des Bundespatentgerichts in München (verhandelt am 26.09.2019) liegt bisher nicht vor. Es wird erwartet, dass die Markeninhaberin den Rechtsweg ausschöpft. Unternehmen, die Abmahnungen und juristische Auseinandersetzungen vermeiden wollen, sollten auf die Nutzung der Wortmarke „Black Friday“ daher verzichten oder eine entgeltliche Lizenz für die Nutzung erwerben.