Meldepflichten im Warenverkehr mit den Niederlanden
Innerhalb des EU-Binnenmarktes gestaltet sich der Warenverkehr sehr einfach. Einzig problematisch ist der Bereich der Mehrwertsteuer, in dem immer noch Übergangsregeln gelten und somit besondere Vorschriften zu beachten sind. Neben der steuerlichen und statistischen Meldepflicht sind für innergemeinschaftliche Versendungen und Bezüge bestimmte Nachweispflichten zu berücksichtigen. Weitere Informationen finden Sie hier.