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EMAS – Was ist das?

Das Gemeinschaftssystem für das freiwillige Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung (Eco-Management and Audit Scheme, EMAS) ist ein von den Europäischen Gemeinschaften 1993 entwickeltes Instrument für Unternehmen, die ihre Umweltleistung verbessern wollen. Die aktuelle Rechtsgrundlage ist die Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Diese Novellierung ist am 11. Januar 2010 in Kraft getreten. Der Aufbau eines Umweltmanagementsystems und die Abläufe bei EMAS entsprechen seit 2001 denen der ISO 14001.

EMAS geht jedoch über ein reines Managementsystem hinaus:

EMAS ist leistungsorientiert: Der Betrieb soll sich über die umweltgesetzlichen Anforderungen hinaus verbessern!

Bei EMAS sind in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung die Beschäftigten einzubeziehen. Dies soll der Identifizierung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit den Umweltschutzinteressen des Unternehmens dienen und dafür sorgen, dass Umweltmanagement "gelebt" wird und nicht in Form ungelesener Handbücher im Schrank verstaubt.

Der Betrieb ist verpflichtet eine Umwelterklärung zu erstellen, in der er die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Energieverbräuche, Emission, Abfälle etc. genau darstellt. EMAS-Teilnehmer informieren interessierte Gruppen, u.a. mit dieser Umwelterklärung.

Bei EMAS ist eine erste eigene Untersuchung - die Umweltprüfung - und nachfolgend eine wiederkehrende Umweltbetriebsprüfung durchzuführen. Die internen Dokumente sowie die Umwelterklärung werden von einem unabhängigen, staatlich zugelassenen Umweltgutachter beurteilt. Die Erklärung wird bei positiver Prüfung für gültig erklärt (validiert).

Der Umweltgutachter achtet nicht allein auf die Einhaltung der formellen Regeln, sondern vielmehr auch auf die echte Umweltleistung der Organisation. Hält sie alle relevanten Umweltrechtsvorschriften ein und erreicht sie die selbst gesteckten Ziele? Die Umweltbetriebsprüfung ist regelmäßig, spätestens alle drei Jahre zu wiederholen.
Nach der Validierung wird der Teilnehmer in ein öffentliches Register eingetragen und erhält eine europaweit einmalige Registrierungsnummer. Im Registrierungsverfahren werden alle zuständigen Umweltbehörden beteiligt, um sicherzustellen, dass keine Umweltverstöße vorliegen.

Die Registrierung berechtigt, das EMAS-Logo zu benutzen, das ausschließlich den EMAS-Teilnehmern vorbehalten ist. Die Qualität von EMAS wird von den Mitgliedstaaten der EU überwacht. Für die Qualitätssicherung in Deutschland ist der Umweltgutachterausschuss (UGA) zuständig. Umweltgutachter werden nach öffentlichem Recht zugelassen und unterliegen einer staatlichen Aufsicht über ihre Tätigkeit. Mit diesen Aufgaben ist die Deutsche Akkreditierungs- und Zulassungsgesellschaft für Umweltgutachter mbH (DAU) betraut.

Quelle: www.emas.de