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Mindestlohnkonforme arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln
31.10.2018
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 18. September 2018, Az.: 9 AZR 162/18, entschieden, dass arbeitsvertragliche Ausschlussklauseln den Hinweis enthalten müssen, dass Mindestlohnansprüche von der Klausel nicht erfasst sind, wenn der Arbeitsvertrag am 01.01.2015 oder später abgeschlossen wurde. Mehr zum Mindestlohngesetz finden Sie hier.