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Kennzahl: 1321

Einkommensteuer und Lohnsteuer in den Niederlanden

Einkommensteuer

Deutsche Unternehmen werden in den Niederlanden steuerpflichtig, wenn sie dort eine Betriebstätte (z.B. ein Filiale) unterhalten. Sie müssen gesondert Buch führen, das heißt eine Bilanz nach niederländischem Recht aufstellen. Dafür sollte man die Hilfe eines niederländischen Steuerberaters in Anspruch nehmen.
Für Einzelunternehmen ist zu beachten, dass die Steuerbelastung höher ist als in Deutschland. Allerdings gibt es in den Niederlanden durchaus Verhandlungsspielraum mit den Steuerbehörden.

Lohnsteuer

Arbeitnehmer sind grundsätzlich in dem Land lohnsteuerpflichtig, in dem sie tätig sind. In den Niederlanden richtet sich die Lohnsteuerpflicht nach der Anzahl der tatsächlichen Anwesenheitstage im Inland. Die so genannte „183-Tage-Regelung“ besagt, dass ein Arbeitnehmer in Deutschland (seinem Wohnsitz) steuerpflichtig bleibt, solange er nicht länger als 183 Tage im Kalenderjahr in den Niederlanden tätig ist. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer in einer niederländischen Betriebstätte des deutschen Arbeitgebers tätig ist.

Achtung: Die 183-Tage-Regel gilt grundsätzlich nicht im Falle der Arbeitnehmerüberlassung.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer.