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Neue Umsatzgrenze für Kleinunternehmer
15.01.2020
Zum 1. Januar 2020 trat eine Neuerung für Kleinunternehmer in Kraft. Unternehmer, deren Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 Euro nicht überschritten hat und deren Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, können von der sogenannten Kleinunternehmer-Regelung Gebrauch machen. Die Grenze wurde von 17.500 Euro auf 22.000 Euro erhöht. Das bedeutet: Kleinunternehmer brauchen auf ihren Rechnungen keine Umsatzsteuer auszuweisen, dürfen aber auch keinen Vorsteuerabzug vornehmen. Kleinunternehmer, die diese Grenze bislang schon eingehalten haben, brauchen keine Änderung durchzuführen. Für alle anderen Einzelunternehmen empfiehlt sich, zu prüfen, ob sie unter diese neue Grenze fallen.