Sprungmarken zu den wichtigsten Seitenabschnitten


Suche Hauptnavigation A-Z Übersicht Hauptinhalt Servicelinks

Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Aktuelles

Kennzahl: 17.14861

Algerien: Änderung der Bestimmungen bzgl. Transport- und Zahlungsabwicklung bei Einfuhren

05.12.2019

Der Algerische Bankenverband (ABEF) hatte am 30.09.2019 mit Schreiben N° 479/DG/2019  mitgeteilt, dass bei Einfuhren von Mobiltelefonen und Haushaltsgeräten mit sofortiger Wirkung folgende Änderungen in Kraft treten:
  • Direktzahlungen sind nicht länger möglich. Stattdessen wird ein Zahlungsziel von 9 bis 12 Monaten eingeführt.
  • Nur der INCOTERM® „Free on Bord“ ist zulässig.
  • Unternehmen sind bei Einfuhrgeschäften angehalten, soweit wie möglich algerische Seefrachtführer zu nutzen.
Aus dem Schreiben geht zudem hervor, dass die Bestimmung zur ausschließlichen Verwendung des INCOTERM® „FOB“ ab dem 31.12.2019 auf alle Einfuhren ausgeweitet werden soll. Ob diese Ausweitung auf alle Einfuhren zum 31.12.2019 auch im Hinblick auf die übrigen Vorgaben zu den Zahlungsbedingungen sowie zur prioritären Nutzung von algerischen Seefrachtführern beabsichtigt ist, ist derzeit unklar.
Ebenso offen ist, inwiefern andere Transportmittel (z.B. Luftfracht) von diesen bzw. ähnlichen Vorgaben betroffen sind.

Für Rückfragen steht von der AHK Algerien Herr Samir Boukhediche zur Verfügung (Tel:  +213 23 38 91 02; E-Mail: s.boukhediche@ahk-algerie.org).