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Algerien: Änderung der Bestimmungen bzgl. Transport- und Zahlungsabwicklung bei Einfuhren
05.12.2019
Der Algerische Bankenverband (ABEF) hatte am 30.09.2019 mit Schreiben N° 479/DG/2019 mitgeteilt, dass bei Einfuhren von Mobiltelefonen und Haushaltsgeräten mit sofortiger Wirkung folgende Änderungen in Kraft treten:
Ebenso offen ist, inwiefern andere Transportmittel (z.B. Luftfracht) von diesen bzw. ähnlichen Vorgaben betroffen sind.
Für Rückfragen steht von der AHK Algerien Herr Samir Boukhediche zur Verfügung (Tel: +213 23 38 91 02; E-Mail: s.boukhediche@ahk-algerie.org).
- Direktzahlungen sind nicht länger möglich. Stattdessen wird ein Zahlungsziel von 9 bis 12 Monaten eingeführt.
- Nur der INCOTERM® „Free on Bord“ ist zulässig.
- Unternehmen sind bei Einfuhrgeschäften angehalten, soweit wie möglich algerische Seefrachtführer zu nutzen.
Ebenso offen ist, inwiefern andere Transportmittel (z.B. Luftfracht) von diesen bzw. ähnlichen Vorgaben betroffen sind.
Für Rückfragen steht von der AHK Algerien Herr Samir Boukhediche zur Verfügung (Tel: +213 23 38 91 02; E-Mail: s.boukhediche@ahk-algerie.org).