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Kennzahl: 2076

Inklusionspreis „Chance für Alle im Arbeitsleben“

Das Engagement zählt: Ob Institution, Organisation, Unternehmen oder eine einzelne Person – jeder, der eine gelungene Integration von Menschen mit Behinderung in ihren beruflichen Alltag beispielhaft umgesetzt hat, ist aufgefordert, sich um den von der saarländischen Landesregierung ausgeschriebenen Inklusionspreis „Chance für Alle im Arbeitsleben“ zu bewerben.

Die Preisträger erhalten jeweils eine Urkunde und die Berechtigung, drei Jahre lang öffentlich bei Werbemaßnahmen und Pressemitteilungen mit dem Preis zu werben. Das Preisgeld von 1.500 Euro erhalten lediglich die privaten Arbeitgeber. Dieses ist ausschließlich zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben zu verwenden.

Der Preis wird seit 2003 jährlich an bis zu drei Arbeitgeber/innen verliehen, die: ihre Beschäftigungspflicht vorbildlich erfüllen, Menschen mit Behinderung beschäftigen, ohne, dass sie der Beschäftigungspflicht unterliegen und aus dem öffentlich-rechtlichen Bereich kommen. Betriebe, bei denen die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen aus öffentlichen Mitteln subventioniert wird (zum Beispiel Integrationsbetriebe), können nicht ausgezeichnet werden.

Die Bewerbung sollte ausführlich begründet werden. Um eine Auswahl vergleichbarer Daten zu erhalten, sollte der Bewerbungsbogen als Vorlage genutzt werden. Die Bewerbung ist bis zum 31. Oktober 2016 an das

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie – Referat B3
Franz-Josef-Röder-Straße 23,
66119 Saarbrücken,


zu richten.

Es gilt das Datum des Eingangsstempels.