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Internetpräsentation IHK Saarland - Partner der Wirtschaft


Kennzahl: 158

Grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen in Frankreich

Bei der Erbringung von grenzüberschreitenden Dienstleistungen in Frankreich haben Unternehmer mit Sitz in Deutschland steuerrechtliche, arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Formalitäten sowie Meldepflichten zu beachten. Zudem gibt es Besonderheiten unter anderem in der Bau- und Zeitarbeitsbranche, die beachtet werden müssen.